1. Was kostet ein Wertermittlungsgutachten?
Das Honorar zur Erstellung eines Wertermittlungsgutachtens richtet
sich nach der Honorarordnung für
Architekten und Ingenieure (HOAI), § 34. Die Höhe des
Honorars wird bestimmt durch den ermittelten
Verkehrswert sowie den Schwierigkeitsgrad.
Außerdem besteht die Möglichkeit, ein Zeithonorar zu
vereinbaren.
Die Höhe der Honorarkosten können Sie vorab bei uns erfragen.
2. Welche Unterlagen sind für die Gutachtenerstellung erforderlich?
Wir informieren Sie bei einem ersten Beratungsgespräch über
die Unterlagen, die für die Gutachtenerstellung
erforderlich sind. Grundsätzlich können, falls Sie die
Unterlagen nicht vorliegen haben, diese
durch uns beschafft werden.
3. Muss für den geplanten Kauf einer Immobilie ein Gutachten
erstellt werden?
Grundsätzlich nein, falls Sie am Kauf einer Eigentumswohnung
oder eines Einfamilienhauses interessiert
sind, führen wir eine sogenannte Kaufberatung durch. Bei einer
Ortsbesichtigung der Immobilie wird die
Bausubstanz und die Ausstattung begutachtet. Außerdem prüfen
wir alle kaufentscheidungsrelevanten
Eigenschaften der Immobilie und erteilen Ihnen auf Wunsch mündliche
und schriftliche Auskunft.
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